Machen Sie Ihre Veranstaltung WKR-geprüft

Wir helfen Ihnen, Ihr Incentive oder Event steuerlich absetzbar zu machen

Wir von Sailing Dutchman Events bekommen oft die Frage, ob ein bestimmter Betriebsausflug noch unter die WKR fällt . Seit 2015 hat sich in diesem Bereich eine Menge getan. Darüber hinaus wurden die Regelungen ab dem 1. Januar 2020 erweitert. Wir möchten Ihnen darlegen, wie Sie eine Firmenschulung oder einen Betriebsausflug organisieren können, der nicht in den Geltungsbereich der WKR fällt. Möchten Sie mehr wissen oder haben Sie eine konkrete Frage? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Als Veranstalter sind wir in erster Linie diejenigen, die Sie fachkundig und angemessen beraten können, damit Sie nicht mit unerwarteten und überhöhten Kosten konfrontiert werden.

Was ist der WKR?
Die Regelung für berufsbedingte Kosten ersetzt alle Regelungen und Gesetze zu Erstattungen und Rückstellungen für Mitarbeiter und fasst diese in einer Sammelregelung zusammen. Im Rahmen der Regelung für arbeitsbezogene Kosten kann ein Unternehmen oder eine Organisation maximal 1,7 % der Lohnsumme (bis zu 400.000 €), den"freien Spielraum*", für unversteuerte Vergütungen und Sachleistungen für Mitarbeiter ausgeben. Diese Zulagen und Rückstellungen müssen in der Verwaltung als endgültiges steuerpflichtiges Einkommen eingetragen werden. Die Organisation zahlt keine Lohnsteuer auf den Betrag, der in den freien Spielraum fällt.

Ein paar Beispiele:

1. Teambildung
Eine sportliche Aktivität mit Ihren Mitarbeitern kann ein tolles Teambuilding-Training sein. Wenn der Kursleiter nach einer sportlichen Gruppenaktivität Erklärungen und Übungen gibt und auf die Zusammenarbeit Wert legt, fällt die Aktivität nicht unter die WKR.

2. Firmenschulung
Alle Firmenschulungen fallen nicht unter die WKR.

3. Betriebsausflüge
Die Beschreibung "überwiegend geschäftsbezogen" bietet die Möglichkeit, Betriebsausflüge und Veranstaltungen aus der WKR auszuschließen. Voraussetzung ist, dass eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten durch den Kunden und den Anbieter vorliegt. Andres sagte: Der Zweck des Tages und was der Ausflug dazu beiträgt, muss gut beschrieben werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

4. Betriebsausflug
Ein von einer Mitarbeitervertretung organisierter und von den Mitarbeitern bezahlter Ausflug fällt nicht in die WKR.

In unserem Blog gehen wir tiefer auf die Möglichkeiten rund um den WKR ein. Lesen Sie hier die ganze Geschichte. Wir haben auch ein Berechnungsbeispiel erstellt, in dem die Möglichkeiten erläutert werden.

Kontakt
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Betriebsausflug unter die WKR fällt oder nicht? Oder wollen Sie sicher sein, dass Sie keine unangenehmen Steuerbescheide erhalten? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und mit viel Wissen!

Begegnungen in den Tonnenloods

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Sailing Dutchman hat jahrelange Erfahrung in der Organisation von Firmenveranstaltungen auf und um das Wasser im Schnee oder auf dem Eis. Wir mögen einen persönlichen Ansatz und kommen gerne vorbei, um Ihre Pläne zu besprechen.

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