Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Sailing Dutchman Events B.V. Artikel 1 Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Sailing Dutchman Events B.V., Handelskammernummer 68273355, im Folgenden: “Sailing Dutchman”, und einem Auftraggeber, auf den Sailing Dutchman diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abweichen.
  2. Die derzeitigen Bedingungen gelten auch für Verträge mit Sailing Dutchman, deren Erfüllung die Einschaltung Dritter durch Sailing Dutchman erfordert.
  3. Diese allgemeinen Bedingungen sind auch für die Mitarbeiter von Sailing Dutchman und die Geschäftsleitung bestimmt.
  4. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für ungültig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Sailing Dutchman und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, welche die nichtigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
  6. Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Auslegung “nach dem Geist” dieser Bestimmungen vorzunehmen.
  7. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
  8. Wenn Sailing Dutchman nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Sailing Dutchman in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

 

Artikel 2 Kostenvoranschläge und Angebote 

  1. Alle Angebote von Sailing Dutchman sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme. Wird keine Annahmefrist festgelegt, so kann das Angebot in keiner Weise Rechte begründen, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
  2. Sailing Dutchman kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn der Kunde billigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten.
  3. Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, ohne im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallende Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten sowie Versand und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  4. Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist Sailing Dutchman nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht im Sinne dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Sailing Dutchman weist auf etwas anderes hin.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Sailing Dutchman nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

 

Artikel 3 Vertragsdauer; Ausführungsbedingungen, Gefahrübergang, Ausführung und Änderung des Vertrags; Preiserhöhung 

  1. Der Vertrag zwischen Sailing Dutchman und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  2. Ist für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben worden, so handelt es sich dabei niemals um eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Auftraggeber Sailing Dutchman daher schriftlich in Verzug setzen. Sailing Dutchman sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, um die Vereinbarung noch zu erfüllen.
  3. Sailing Dutchman wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis ausführen. Alles auf der Grundlage des zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Stands der Technik.
  4. Sailing Dutchman ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Paragraphen 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass alle Daten, die Sailing Dutchman als notwendig erachtet oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen kann, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, rechtzeitig an Sailing Dutchman übermittelt werden. Werden Sailing Dutchman die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Sailing Dutchman berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und / oder dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den dann üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt erst, nachdem der Auftraggeber Sailing Dutchman die Daten zur Verfügung gestellt hat. Sailing Dutchman haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Sailing Dutchman sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlassen hat.
  6. Stellt sich während der Durchführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist, diese zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache an. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung geändert wird, sei es auf Wunsch oder Hinweis des Auftraggebers, der zuständigen Behörden und so weiter, und die Vereinbarung dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht verändert wird, dann kann dies Folgen für das haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann sich auch der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöhen oder verringern. Sailing Dutchman wird die betreffenden Preisangaben so weit wie möglich im Voraus mitteilen. Durch eine Änderung der Vereinbarung kann außerdem die ursprünglich festgelegte Ausführungsfrist geändert werden. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit einer Vertragsänderung.
  7. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich eines Nachtrags, ist Sailing Dutchman berechtigt, diesen erst auszuführen, nachdem die zuständige Person innerhalb von Sailing Dutchman ihre Zustimmung erteilt hat und der Kunde dem Preis und den anderen für die Ausführung festgelegten Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich des zu bestimmenden Zeitpunkts der Ausführung. Die Nichterfüllung oder nicht sofortige Erfüllung des geänderten Vertrages stellt keinen Verzug von Sailing Dutchman dar und ist kein Grund für den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.
  8. Ohne in Verzug zu sein, kann Sailing Dutchman einen Antrag auf
    Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, zum Beispiel für die in diesem Zusammenhang auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.
  9. Wenn der Kunde mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Sailing Dutchman in Verzug gerät, haftet der Kunde für alle Schäden, die Sailing Dutchman direkt oder indirekt daraus entstehen.
  10. Wenn Sailing Dutchman mit dem Auftraggeber ein festes Honorar oder einen festen Preis vereinbart, ist Sailing Dutchman dennoch jederzeit berechtigt, dieses Honorar oder diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung resultiert oder durch einen Anstieg der Preise für Rohstoffe, Löhne usw. oder aus anderen Gründen verursacht wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses billigerweise nicht vorhersehbar waren.
  11. Wenn die Preiserhöhung, die nicht aus einer Vertragsänderung resultiert, 10 % übersteigt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist nur der Auftraggeber, der sich auf Titel 5, Abschnitt 3 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann, berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn,
    • Sailing Dutchman ist dann immer noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung zu erfüllen;
    • die Preiserhöhung ergibt sich aus einer Befugnis oder einer Verpflichtung, die Sailing Dutchman nach dem Gesetz obliegt.

 

Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Abkommens

  1. Sailing Dutchman ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, wenn Sailing Dutchman nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt geworden sind, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber die Verpflichtungen nicht erfüllen wird, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird oder wenn Sailing Dutchman aufgrund eines Verzugs des Auftraggebers nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
  2. Sailing Dutchman ist auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages für Sailing Dutchman unzumutbar machen.
  3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Sailing Dutchman gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Wenn Sailing Dutchman die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  4. Wenn Sailing Dutchman zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist es in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die hierdurch in irgendeiner Weise entstehen.
  5. Wenn die Beendigung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat Sailing Dutchman Anspruch auf Ersatz des direkt und indirekt entstandenen Schadens, einschließlich der Kosten.
  6. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung eine Auflösung rechtfertigt, ist Sailing Dutchman berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist, während der Auftraggeber aufgrund der Vertragsverletzung sehr wohl zu einem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist.
  7. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch Sailing Dutchman wird Sailing Dutchman in Absprache mit dem Auftraggeber die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten auf Dritte veranlassen. Es sei denn, die Kündigung ist dem Kunden zuzurechnen. Wenn die Übertragung der Arbeiten für Sailing Dutchman mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen, es sei denn, Sailing Dutchman weist auf etwas anderes hin.
  8. Im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Pfändung – sofern diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zu Lasten des Auftraggebers, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Sailing Dutchman frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne dass es zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Die Forderungen von Sailing Dutchman gegenüber dem Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig.
  9. Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die ausgeführten Arbeiten und die dafür bestellten oder vorbereiteten Gegenstände zuzüglich der Liefer- und Versandkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  10. Im Falle einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schuldet der Kunde Sailing Dutchman den vollen Betrag gemäß Auftragsbestätigung.

 

Artikel 5 Höhere Gewalt

  1. Sailing Dutchman ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und der nicht durch das Gesetz, einen Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Praxis zu seinen Lasten geht.
  2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Bedingungen, zusätzlich zu dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, jede äußere Ursache verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die Sailing Dutchman nicht beeinflussen kann, die aber Sailing Dutchman daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Arbeitsstreiks im Betrieb von Sailing Dutchman einschließlich Dritter. Sailing Dutchman ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem Sailing Dutchman seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  3. Sailing Dutchman kann die vertraglichen Verpflichtungen während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Überschreitet diese Frist zwei Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen.
  4. Soweit Sailing Dutchman zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Sailing Dutchman berechtigt, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um die Rechnung eines gesonderten Vertrages.

 

Artikel 6 Zahlungs- und Inkassokosten

  1. Die Zahlung muss immer innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine von Sailing Dutchman anzugebende Weise in der Rechnungswährung erfolgen, es sei denn, Sailing Dutchman hat schriftlich etwas anderes angegeben. Sailing Dutchman ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.
  2. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags.
  3. Sailing Dutchman ist berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. Sailing Dutchman kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Verteilung der Zahlung angibt. Sailing Dutchman kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die fälligen und aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten umfasst.
  4. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, den von ihm an Sailing Dutchman geschuldeten Betrag zu verrechnen. Beanstandungen des Rechnungsbetrags setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
  5. Ist der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkasso-Praxis üblichen Berechnungsmethode nach ‘Rapport Voorwerk II’ berechnet. Wenn Sailing Dutchman jedoch höhere Kosten für die Einziehung aufgewendet hat, die billigerweise notwendig waren, können die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Alle anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom Kunden zurückgefordert. Der Kunde schuldet außerdem Zinsen auf die geschuldeten Inkasso-Kosten.

 

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Alles, was von Sailing Dutchman im Rahmen des Vertrags geliefert wird, bleibt Eigentum von Sailing Dutchman, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem/den mit Sailing Dutchman geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Die von Sailing Dutchman gelieferten Waren, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und keinesfalls als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  3. Der Kunde muss stets alles tun, was billigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Sailing Dutchman zu sichern. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder Rechte an ihr begründen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Sailing Dutchman unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und Sailing Dutchman die Police dieser Versicherung auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat Sailing Dutchman Anspruch auf diese ‘Token’. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber Sailing Dutchman im Voraus, an allem mitzuwirken, was in diesem Rahmen notwendig oder wünschenswert ist (oder zu sein scheint).
  4. Für den Fall, dass Sailing Dutchman seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde Sailing Dutchman und von Sailing Dutchman zu beauftragenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Sailing Dutchman befindet, und es zurückzunehmen.

 

Artikel 8 Garantien, Untersuchungen und Beschwerden, Verjährungsfrist

  1. Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel aufgetreten ist infolge oder als Folge von unsachgemäßer oder missbräuchlicher Nutzung oder Gebrauch nach dem Verfallsdatum, unsachgemäßer Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/oder Dritte, wenn der Kunde und/oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung von Sailing Dutchman Änderungen am Gehäuse vorgenommen haben oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, wenn andere Gegenstände daran angebracht wurden, die nicht daran hätten angebracht werden dürfen, oder wenn sie auf eine andere als die vorgeschriebene Weise bearbeitet oder verändert wurden. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereichs von Sailing Dutchman liegen, einschließlich Witterungsbedingungen (wie z.B., aber nicht ausschließlich, extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, sobald ihm die Ware zur Verfügung gestellt wird bzw. die entsprechenden Arbeiten durchgeführt wurden. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die Qualität und/oder die Quantität der gelieferten Ware dem entspricht, was vereinbart wurde, und ob sie die Anforderungen erfüllt, die die Parteien in dieser Hinsicht vereinbart haben. Alle sichtbaren Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich bei Sailing Dutchman gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel müssen Sailing Dutchman unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitgeteilt werden. Der Bericht muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Sailing Dutchman angemessen reagieren kann. Der Kunde muss Sailing Dutchman die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
  3. Eine rechtzeitige Reklamation des Auftraggebers setzt seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde bleibt in diesem Fall auch verpflichtet, die anderen bestellten Waren und die von ihm bei Sailing Dutchman in Auftrag gegebenen Arbeiten abzunehmen und zu bezahlen.
  4. Wird ein Mangel später gerügt, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.
  5. Wenn festgestellt wird, dass eine Ware mangelhaft ist und rechtzeitig reklamiert wurde, wird Sailing Dutchman die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Rücksendung oder, falls eine Rücksendung nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden, nach Ermessen von Sailing Dutchman, ersetzen oder für die Reparatur sorgen oder dem Kunden eine Ersatzgebühr zahlen.
  6. Wenn sich herausstellt, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die dadurch angefallenen Kosten, einschließlich der Kosten für Nachforschungen, die Sailing Dutchman dadurch entstanden sind, vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Forderungen an und Einwendungen gegen Sailing Dutchman und Dritte, die von Sailing Dutchman bei der Erfüllung eines Vertrages eingeschaltet wurden, ein Jahr.

 

Artikel 9 Verantwortung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, so weit wie möglich alle Risiken zu versichern, die mit seinen Tätigkeiten und/oder Handlungen und/oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags verbunden sind, was auch die Tätigkeiten und/oder Handlungen und/oder Unterlassungen der von ihm beauftragten Dritten einschließt. In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, eine reguläre AVB-Versicherung und ggf. eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Versicherungen auch die von Sailing Dutchman zur Ausführung des Vertrages eingesetzten Mitarbeiter und die von Sailing Dutchman zur Verfügung gestellten Gegenstände abdecken. Auf Verlangen von Sailing Dutchman wird der Kunde einen Nachweis über den Versicherungsschutz erbringen.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, sorgt der Kunde auf eigene Kosten für angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Darstellern, Mitarbeitern und Besuchern einer im Rahmen des Vertrags organisierten oder durchgeführten Veranstaltung/Tätigkeit.
  3. Wenn der Kunde unzureichende Maßnahmen ergreift oder ergriffen hat, um die sichere Durchführung einer Veranstaltung/Aktivität zu gewährleisten, ist Sailing Dutchman berechtigt, die Veranstaltung/Aktivität ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Nachlass auf den vereinbarten Vertragspreis hat.
  4. Der Kunde ist für die Überweisung der Gebühren an die Buma (vergl. dt. GEMA-Gebühren) verantwortlich.
  5. Der Kunde stellt Sailing Dutchman von allen Ansprüchen Dritter (u.a. Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen/Aktivitäten) in Bezug auf Schäden frei, die diese Dritten während oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erleiden, es sei denn, diese Schäden sind ausschließlich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Sailing Dutchman zurückzuführen.

 

Artikel 10 Haftung

  1. Falls Sailing Dutchman haftbar sein sollte, beschränkt sich diese Haftung auf das, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
  2. Sailing Dutchman haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass Sailing Dutchman sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben verlassen hat, die seitens des Auftraggebers oder in dessen Namen erfolgten.
  3. Sollte Sailing Dutchman für irgendeinen Schaden haftbar sein, so ist die Haftung von Sailing Dutchman auf maximal einmal den Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
  4. Die Haftung von Sailing Dutchman ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls von seinem Versicherer gezahlt wird.
  5. Sollte Sailing Dutchman bereits haftbar sein, dann nur für direkte Schäden.
  6. Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten verstanden, die entstanden sind, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens festzustellen, sofern es sich bei der Feststellung um einen Schaden im Sinne der vorliegenden Bedingungen handelt, sowie die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Sailing Dutchman in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, sofern sie Sailing Dutchman zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben. Sailing Dutchman ist niemals haftbar für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Rufschädigung, Imageschaden und Schaden durch Geschäftsstagnation.
  7. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Sailing Dutchman oder seinen leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
  8. Es ist nicht erlaubt, unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol an den Aktivitäten von Sailing Dutchman teilzunehmen. Sailing Dutchman ist berechtigt, den/die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn dieser Verdacht besteht, wobei der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung hat.

 

Artikel 11 Entschädigung

  1. Der Kunde stellt Sailing Dutchman von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache nicht Sailing Dutchman zuzuschreiben ist. Sollte Sailing Dutchman aus diesem Grund von Dritten verklagt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Sailing Dutchman sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Wenn der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist Sailing Dutchman berechtigt, dies ohne Vorankündigung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die Sailing Dutchman und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

 

Artikel 12 Geistiges Eigentum

  1. Sailing Dutchman behält sich seine Rechte und Befugnisse gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften zur Regelung der geistigen Eigentumsrechte vor. Sailing Dutchman ist berechtigt, die bei der Durchführung eines Vertrages erworbenen Kenntnisse auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

 

Artikel 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen Sailing Dutchman beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  2. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Leeuwarden zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Sailing Dutchman hat jedoch das Recht, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
  3. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

 

Artikel 14 Standort und Änderung der Bedingungen

  1. Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer Leeuwarden hinterlegt.
  2. Anwendbar ist immer die zuletzt hinterlegte Version oder die Version, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsverhältnisses mit Sailing Dutchman in Kraft war.
  3. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
  4. Auf Wunsch des Kunden wird ihm kostenlos ein Exemplar der Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen zugesandt.

 

Datenschutzerklärung Sailing Dutchman B.V.

Zu welchen Zwecken verarbeitet die Sailing Dutchman B.V. (im Folgenden Sailing Dutchman genannt) Ihre personenbezogenen Daten?

  • Die von der betroffenen Person (Kunde/Reisender) zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von Sailing Dutchman im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet, einschließlich der Übermittlung von Daten an Parteien, die logischerweise an der Vertragsabwicklung beteiligt sind (z.B.: die Fluggesellschaft, der Unterkunftsanbieter, der Reiseveranstalter, die Versicherungsgesellschaft oder die von Sailing Dutchman benannte erste Anlaufstelle bei der Vertragsabwicklung). Unter Verarbeitung im Sinne des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten ist jeder Vorgang mit personenbezogenen Daten zu verstehen, einschließlich der Erhebung, Aufzeichnung, Speicherung und Bereitstellung durch Übermittlung.
  • Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten Name, Anschrift, Wohnort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an Personen weitergegeben, die nicht an der Vertragsabwicklung beteiligt sind, aber in irgendeiner Weise (direkt oder indirekt) und in Kenntnis der betroffenen Person an der Erstellung des Angebots durch Sailing Dutchman beteiligt sind. Zum Beispiel das Unternehmen, mit dem Sailing Dutchman zusammenarbeitet, um das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung anzubieten, oder das Unternehmen, das die Website betreibt, auf der sich ein Link zur Website von Sailing Dutchman befindet, und über dessen Link die betreffende Person auf die Website von Sailing Dutchman gelangt ist und dort einen Vertrag mit Sailing Dutchman geschlossen hat. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist, dass sie zur Wahrung eines berechtigten Interesses von Sailing Dutchman erforderlich ist, nämlich: die begründete und für diese Parteien überprüfbare Rechenschaftspflicht der Zusammenarbeit. Besondere personenbezogene Daten, z.B. solche über die Gesundheit, werden von Sailing Dutchman jedoch nicht an diese Parteien weitergegeben.
  • Wenn Informationsmaterial angefordert wird, verarbeitet Sailing Dutchman die zur Verfügung gestellten NAW-Daten (= Name, Adresse, Wohnung einschließlich der E-Mail-Adresse) für die Zusendung des angeforderten Materials.
  • Sailing Dutchman und die von Sailing Dutchman als erster Ansprechpartner bei der Vertragsabwicklung benannte Partei sowie diejenigen, deren Dienste Sailing Dutchman bekanntlich für die betreffende Person bei der Erstellung des Angebots in Anspruch nimmt, sind berechtigt, die bereitgestellten Namensdaten (einschließlich E-Mail-Adresse) für künftige Mailings zu verwenden.
  • Gegebenenfalls werden die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet. Sailing Dutchman (einschließlich der Person, deren sich Sailing Dutchman bei der Erfüllung des Vertrages bedient) und/oder der eigentliche Leistungserbringer (z.B. die Fluggesellschaft) sind in zunehmendem Maße verpflichtet, den verschiedenen Behörden weltweit, insbesondere den Zoll- und Einwanderungsbehörden, die persönlichen Daten und Reisedaten des Reisenden (im Voraus) mitzuteilen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Reise mit einem Umsteigepunkt oder Endziel in den USA oder Kanada gebucht wird. Diese Übermittlung ist für die Erfüllung des Vertrags erforderlich und erfolgt insbesondere im Interesse der Sicherheit.
  • Schließlich können die Daten von Sailing Dutchman zu historischen und statistischen Zwecken verarbeitet werden.
  • Die Methode der Verarbeitung
  • Sailing Dutchman geht mit persönlichen Daten sorgfältig um.
  • Sailing Dutchman wird die Datenverarbeitung in angemessener Weise sichern, auch in Abhängigkeit von der Sensibilität der Daten.
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  • Berichtigung verarbeiteter personenbezogener Daten
  • Die betroffene Person kann die Berichtigung der verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Zu diesem Zweck sollte die betreffende Person ein Korrekturformular bei Sailing Dutchman anfordern. Die betroffene Person sollte eine Kopie des Reisepasses zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular an die auf dem Formular angegebene Adresse senden.
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfolgung der berechtigten Interessen von Sailing Dutchman oder eines Dritten, an den die Daten weitergegeben werden
  • Ist die Datenverarbeitung zur Verfolgung eines berechtigten Interesses von Sailing Dutchman oder eines Dritten, dem die Daten zur Verfügung gestellt wurden, erforderlich, darf Sailing Dutchman die personenbezogenen Daten verarbeiten, sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, überwiegen. Die betroffene Person kann aufgrund besonderer persönlicher Umstände Widerspruch gegen diese Verarbeitung einlegen. Zu diesem Zweck sollte die betreffende Person ein Kündigungsformular bei Sailing Dutchman anfordern. Die betroffene Person sollte eine Kopie des Reisepasses zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular an die auf dem Formular angegebene Adresse senden. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Einspruchs wird Sailing Dutchman beurteilen, ob der Einspruch gerechtfertigt ist. Ist der Einspruch gerechtfertigt, wird Sailing Dutchman die Verarbeitung unverzüglich einstellen.
  • Einspruch gegen die Verarbeitung für Mailings
  • Sailing Dutchman und die von Sailing Dutchman als erster Ansprechpartner bei der Vertragsabwicklung benannte Partei sowie diejenigen, deren Dienste Sailing Dutchman bekanntlich für die betreffende Person bei der Erstellung des Angebots in Anspruch nimmt, sind berechtigt, die bereitgestellten Namensdaten (einschließlich E-Mail-Adresse) für künftige Mailings zu verwenden. Die betroffene Person hat dann jederzeit die Möglichkeit, die weitere Zusendung zu stoppen (“Opt-out”). Die betreffende Person sollte zu diesem Zweck ein Kündigungsformular bei Sailing Dutchman anfordern. Die betroffene Person sollte eine Kopie des Reisepasses zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular an die auf dem Formular angegebene Adresse senden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Versand erfolgt unmittelbar nach Erhalt des Kündigungsformulars. Erhält die betroffene Person das Mailing per E-Mail, wird ihr in der Regel die Möglichkeit gegeben, sich vom weiteren E-Mail-Empfang des Mailings abzumelden.